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   LSG Bayern, 02.08.2013 - L 15 SB 178/12 B   

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https://dejure.org/2013,22152
LSG Bayern, 02.08.2013 - L 15 SB 178/12 B (https://dejure.org/2013,22152)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.08.2013 - L 15 SB 178/12 B (https://dejure.org/2013,22152)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. August 2013 - L 15 SB 178/12 B (https://dejure.org/2013,22152)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 918 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 15 SB 123/12

    Behinderung, Erwerbsminderung, Vergleichsangebot, Zusatzgutachten

    Auszug aus LSG Bayern, 02.08.2013 - L 15 SB 178/12
    Wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, ist die erstinstanzliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren voll, d.h. nicht nur auf Ermessensfehler, überprüfbar (BayLSG vom 19.12.2012 - L 15 SB 123/12 B - und vom 26.04.2013 - L 15 SB 168/12 B).

    Eine andere Auslegung, die von einer nur eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch das Beschwerdegericht dahingehend ausgeht, ob die Voraussetzungen und die Grenzen des Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind, ist nicht überzeugend begründbar (im Einzelnen siehe BayLSG vom 19.12.2012, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 09.02.2009 - L 15 SB 12/09

    Übernahme der für ein Gutachten nach § 109 SGG verauslagten Kosten auf die

    Auszug aus LSG Bayern, 02.08.2013 - L 15 SB 178/12
    Die Entscheidung über die Kosten beruht auf der entsprechenden Anwendung des § 193 Abs. 1 SGG (vgl. BayLSG vom 09.02.2009 - L 15 SB 12/09 B).
  • BSG, 10.03.2011 - B 1 KR 134/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - Verfahrensmangel - Fehlen der

    Auszug aus LSG Bayern, 02.08.2013 - L 15 SB 178/12
    Somit kann offenbleiben, unter welchen Voraussetzungen von einem schweren Verfahrensfehler, der eine Zurückverweisung rechtfertigt, auszugehen ist (vgl. a.a.O.; BSG vom 10.03.2011 - B 1 KR 134/10 B).
  • LSG Bayern, 12.03.2012 - L 15 SB 22/12

    Im Rahmen seiner Ermessenserwägungen hat das erstinstanzliche Gericht zu

    Auszug aus LSG Bayern, 02.08.2013 - L 15 SB 178/12
    Denn in einem solchen Fall hat, wie sich im Rahmen des anschließend von Amts wegen eingeholten Gutachtens und damit im Nachhinein zeigt, kein objektiver Grund für weitere Ermittlungen von Amts wegen bestanden (vgl. hierzu näher BayLSG vom 12.03.2012 - L 15 SB 22/12 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2006 - L 5 B 3/05

    Anspruch auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft;

    Auszug aus LSG Bayern, 02.08.2013 - L 15 SB 178/12
    Denn mit der Kostenübernahme auf die Staatskasse bzw. der Ablehnung der Kostenübernahme darf keine Belohnung bzw. Sanktionierung eines bestimmten prozessualen Verhaltens erfolgen (BayLSG, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.06.2006 - L 5 B 3/05 SB SF).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2009 - L 10 U 1056/09 KO-B

    Kostentragung für Gutachten nach § 109 SGG

    Auszug aus LSG Bayern, 02.08.2013 - L 15 SB 178/12
    Im Rahmen der Beschwerdeentscheidung ist die Befugnis zur Ausübung des Ermessens in vollem Umfang auf das Beschwerdegericht übergegangen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 17.03.2009 - L 10 U 1056/09 KO-B); durch den Senat hat eine eigene Ausübung des Ermessens zu erfolgen.
  • LSG Bayern, 08.10.2012 - L 15 SB 127/10

    Maßgeblich für die Kostentragung ist das Erfolgsprinzip, bei dem inhaltliche und

    Auszug aus LSG Bayern, 02.08.2013 - L 15 SB 178/12
    In dem sich anschließenden, von der Klägerin angestrengten Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Landessozialgericht (LSG, Aktenzeichen: L 15 SB 127/10) hat dieses nervenfachärztliche Gutachten von Dr. K. (§ 106 SGG) sowie auf Antrag der Klägerin (§ 109 SGG) von Frau Dr. L. eingeholt.
  • LSG Bayern, 19.08.1999 - L 18 B 303/96

    Zum Sachverständigengutachten nach § 109 SGG

    Auszug aus LSG Bayern, 02.08.2013 - L 15 SB 178/12
    Von einer solchen Förderung der Sachaufklärung ist regelmäßig dann auszugehen, wenn das Gutachten gemäß § 109 SGG weitere Ermittlungen von Amts wegen erforderlich gemacht hat (vgl. BayLSG vom 19.08.1999 - L 18 B 303/96 V).
  • LSG Bayern, 13.08.2013 - L 15 SB 153/13

    Berücksichtigung der Erkenntnisse im Berufungsverfahren, Ermessensabwägung,

    Vielmehr ist das gesamte Verfahren, also auch das Berufungsverfahren in die Erwägungen einzubeziehen (vgl. Keller, a.a.O., § 109, Rdnr. 16a; Beschlüsse des Senats vom 12.03.2012, Az.: L 15 SB 22/12 B, vom 02.08.2013, Az.: L 15 SB 178/12 B, und vom 08.08.2013,Az.: L 15 SB 146/13 B).
  • LSG Bayern, 08.08.2013 - L 15 SB 146/13

    GdB, Gutachten, Kostenübernahme, Staatskasse

    Vielmehr ist das gesamte Verfahren, also auch das Berufungsverfahren in die Erwägungen einzubeziehen (vgl. Keller, a.a.O., § 109, Rdnr. 16a; Beschlüsse des Senats vom 12.03.2012, Az.: L 15 SB 22/12 B, und vom 02.08.2013, Az.: L 15 SB 178/12 B).
  • LSG Bayern, 12.08.2013 - L 15 SB 118/13

    GdB, Schmerzsyndrom, Beschwerdeverfahren

    Vielmehr ist das gesamte Verfahren, also auch das Berufungsverfahren in die Erwägungen einzubeziehen (vgl. Keller, a.a.O., § 109, Rdnr. 16a; Beschlüsse des Senats vom 12.03.2012, Az.: L 15 SB 22/12 B, und vom 02.08.2013, Az.: L 15 SB 178/12 B).
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